Yuba Gewährleistung: das hält!
Yuba baut stabile Lastenräder, die dich möglichst ein Leben lang begleiten sollen. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern macht auch einfach Sinn: Gerade Yuba-Lastenräder lassen sich extrem gut an deine sich wandelnde Lebenssituation anpassen und langfristig nutzen - vom Baby- bis ins Teenager-Alter. Um dieses Vertrauen zu stärken, hat Yuba Anfang 2026 ein neues Programm gestartet:
Bis zu 15 Jahre Gewährleistung auf Yuba-Rahmen!
Das hört sich nicht nur gut an - das ist es auch! Denn der Rahmen ist das, was ein Lastenrad buchstäblich zusammenhält. Yuba verlängert die gesetzliche Gewährleistung von zwei auf 15 Jahre, wenn der Kunde bestimmte Bedingungen erfüllt. Wir erklären dir hier, was du tun musst, um in den Genuss dieser verlängerten Gewährleistung zu kommen, was diese abdeckt und wie die Abwicklung eines Gewährleistungsfalls funktioniert.
Was bedeutet Gewährleistung allgemein?
Wer hat Anspruch auf die verlängerte Gewährleistung?
Was deckt Yubas verlängerte Gewährleistung ab?
Was mache ich bei einem Gewährleistungsfall?
Was bedeutet Gewährleistung allgemein?
Wer hat Anspruch auf die verlängerte Gewährleistung?
Du musst der Erstbesitzer des Lastenrads sein.
Was deckt Yubas verlängerte Gewährleistung ab?
- wenn du gemäß oben genannter Kriterien grundsätzlich anspruchsberechtigt bist und
- wenn am Lastenrad-Rahmen ein Mangel auftritt, der bereits beim Kauf bestand.
- Lack- oder Farbschäden am Rahmen,
- elektronische Komponenten des Lastenrads wie Motor, Display, Lichtanlage oder Akku,
- Komponenten, die am Rahmen angebracht sind: Bremsen, Reifen, Räder, Schaltung, Sattel, Sattelstütze usw.,
- Zubehörteile wie Sitzkissen, Monkey Bars, Frontkörbe, Bamboo Boards usw.,
- Schäden, die nach dem Kauf am Rahmen entstanden sind.
Was mache ich bei einem Gewährleistungsfall?
- Prüfe zuerst anhand oben genannter Kriterien, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
- Wende dich mit deinem Fall an info@e-lastenrad.de. Wir werden den Fall an Yuba weiterleiten.
- Yuba prüft, ob du anspruchsberechtigt bist und wickelt den Gewährleistungsfall ab.