Yuba Gewährleistung: das hält!

Yuba baut stabile Lastenräder, die dich möglichst ein Leben lang begleiten sollen. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern macht auch einfach Sinn: Gerade Yuba-Lastenräder lassen sich extrem gut an deine sich wandelnde Lebenssituation anpassen und langfristig nutzen - vom Baby- bis ins Teenager-Alter. Um dieses Vertrauen zu stärken, hat Yuba Anfang 2026 ein neues Programm gestartet:


Bis zu 15 Jahre Gewährleistung auf Yuba-Rahmen!

Das hört sich nicht nur gut an - das ist es auch! Denn der Rahmen ist das, was ein Lastenrad buchstäblich zusammenhält. Yuba verlängert die gesetzliche Gewährleistung von zwei auf 15 Jahre, wenn der Kunde bestimmte Bedingungen erfüllt. Wir erklären dir hier, was du tun musst, um in den Genuss dieser verlängerten Gewährleistung zu kommen, was diese abdeckt und wie die Abwicklung eines Gewährleistungsfalls funktioniert.

Was bedeutet Gewährleistung allgemein?
Wer hat Anspruch auf die verlängerte Gewährleistung?
Was deckt Yubas verlängerte Gewährleistung ab?
Was mache ich bei einem Gewährleistungsfall?

Was bedeutet Gewährleistung allgemein?

Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ist auf zwei Jahre begrenzt und legt das Recht des Kunden fest, ein einwandfreies Produkt zu kaufen. Dieses darf zum Zeitpunkt des Kaufes keine Mängel aufweisen. Ist das doch der Fall, ist der Verkäufer verpflichtet, entweder das Produkt auszutauschen oder die Mängel zu beheben. Wichtig: Nach dem Kauf entstandene Schäden sind nicht abgedeckt. Nach den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden: Er muss nachweisen, dass ein Mängel bereits beim Kauf bestand.

Wer hat Anspruch auf die verlängerte Gewährleistung?

Zwei Jahre Gewährleistung sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten auf jeden Fall. Yuba verlängert diesen Gewährleistungsanspruch auf 15 Jahre - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

Du musst dein Yuba-Lastenrad spätestens drei Monate nach dem Kauf auf yubabikes.eu registriert haben.
Dort gibst du deine Kontaktdaten sowie die Rahmennummer deines Lastenrads an - dauert nicht länger als ein paar Minuten. Dann ist dir dieser Rahmen zugeordnet.
Diese 3-Monats-Frist bedingt, dass die verlängerte Gewährleistung für kein Yuba-Lastenrad in Anspruch genommen werden kann, das vor dem Januar 2026 gekauft wurde. Denn diese Aktion startete erst im März 2026:  Hast du dein Yuba beispielsweise im November 2025 gekauft und im Februar 2026 registriert, liegst du zwar in der 3-Monats-Frist, aber vor dem offiziellen Start der Aktion. Hast du es im November 2025 gekauft und im März 2026 registriert, war das zwar passend zum Aktionsstart, aber nicht mehr innerhalb der 3-Monats-Frist.

Du musst der Erstbesitzer des Lastenrads sein. 
Das schließt Leasingnehmer aus, da de jure nicht sie die Besitzer des Lastenrads sind, sondern der Leasinggeber. Ebenso können Menschen, die ihr Yuba gebraucht gekauft haben, nicht die verlängerte Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Was deckt Yubas verlängerte Gewährleistung ab?

Während die ersten zwei Jahre Gewährleistung für das komplette Lastenrad gelten, gilt die verlängerte Gewährleistung nur eingeschränkt, und zwar nur für den Lastenrad-Rahmen. Was bedeutet das?

Die verlängerte Gewährleistung gilt,
  • wenn du gemäß oben genannter Kriterien grundsätzlich anspruchsberechtigt bist und
  • wenn am Lastenrad-Rahmen ein Mangel auftritt, der bereits beim Kauf bestand.

Die verlängerte Gewährleistung gilt u.a. entsprechend nicht für:
  • Lack- oder Farbschäden am Rahmen,
  • elektronische Komponenten des Lastenrads wie Motor, Display, Lichtanlage oder Akku,
  • Komponenten, die am Rahmen angebracht sind: Bremsen, Reifen, Räder, Schaltung, Sattel, Sattelstütze usw.,
  • Zubehörteile wie Sitzkissen, Monkey Bars, Frontkörbe, Bamboo Boards usw.,
  • Schäden, die nach dem Kauf am Rahmen entstanden sind.


Was mache ich bei einem Gewährleistungsfall?

Wenn innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist (also später als zwei Jahre nach dem Kauf) ein Gewährleistungsfall auftritt, solltest du so vorgehen:
  • Prüfe zuerst anhand oben genannter Kriterien, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
  • Wende dich mit deinem Fall an info@e-lastenrad.de. Wir werden den Fall an Yuba weiterleiten.
  • Yuba prüft, ob du anspruchsberechtigt bist und wickelt den Gewährleistungsfall ab.



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